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Bedeutung und Teilung der Marken

     
  
      
Die Bauern hatten sich im Mittelalter zu Bauerschaften (buer = Haus, Hof) bzw. Hofesverbänden (kleinen Siedlungskomplexen) zusammenschlossen. Sie unterstanden zwar einer Herrschaft oder einem Amt, wurden aber von einem auf dem Schultenhof sitzenden Schulten geleitet. Die Feldmarken waren den einzelnen Höfen genau zugemessen. Von den Einzelgrößen hing die Höhe ihrer Abgaben ab. In der Nachbarschaft der Ansiedlungen lagen aber noch nicht aufgeteilte Flächen aus Heiden und Wald vor allem im Ardey-Gebirge, die gemeine Mark. Sie wurde von einer Gesamtgrenze (Grenze, Schneide) umschlossen, die von Marksteinen (auch Schnadsteinen und Schnatgräben) gekennzeichnet war. Sie wurde jährlich beim Schnadegang kontrolliert. Eine Mark bedeutete in erster Linie eine Fläche, aber auch eine Grenze.

Der Begriff Marken kam zur Zeit Karls des Großen auf. Rund um das fränkische Kaiserreich gab es Grenzprovinzen, die Marken hießen: Spanische Mark (Katalonien), Bretonische Mark, Mark Friaul und die Ostmark (später Österreich). Mit der anschließenden deutschen Ostwanderung betraf die Markenbildung vorher slawisch besiedelte Gebiete: die Mark Brandenburg, die Mark Meißen oder die Steiermark. Verwalter waren die Markgrafen. Der Name der Grafschaft Mark ist dagegen von der Wasserburg Mark bei Hamm abzuleiten.

Der Bergbau übernahm den Begriff Markstein für ihre Feldesgrenzen an der Erdoberfläche. Er wurde jedoch Lochstein genannt, weil er anfangs ein Loch zum Durchziehen der Messkette der Markscheider besaß.

Im Süden Dortmunds gab es um 1750 von Westen nach Osten die Stockumer Mark und die Eichlinghofer Mark (beide heute Witten), die Großholthauser, die Lütgenholthauser, die Bittermark, die Hacheneyer, die Vinklöther, die Benninghofer und die Aplerbecker Mark. Am Viermärker Baum auf dem Höchsten stießen vier Marken zusammen: Lütgenholthauser Mark, Bittermark, Reichsmark und die Herdecker/Ender Mark. Alle Marken unterstanden ab 1302 dem Grafen von der Mark.
  
Abb. 2: Ausschnitt aus der Übersichtskarte des ehemaligen Oberamtes Hörde nach dem Stande um 1750, ein Rekonstruktionsversuch mit den Grenzen der Marken.
(nach Wilhelm Hücker)


Die Großholthauser Mark erstreckte sich zwischen der Hellerstraße im Osten, dem Schnee im Süden, etwa entlang der heutigen Stadtgrenze zu Witten im Westen und im Norden bis zum Waldrand zwischen Kruckel und Löttringhausen. Das von dieser Infotafel behandelte Gebiet der Großholthauser zwischen dem Rheinischen Esel, der Blickstraße und der A 45 ist erheblich kleiner (Abb. 1).

Die gemeine Mark wurde von den Markengenossen zur Hude (Weide, Hütung), zum Holzeinschlag – geregelt durch den Holzrichter - , zum Sammeln von Brennholz und Laubstreu und zum Abbau von Lehm, Kies und Sand für Eigenzwecke genutzt. Eine Voraussetzung zur Teilhabe war die Unterhaltung einer Feuerstelle. Markengenossen waren 1585 die Höfe Schulte, Hermann und Westermann in Großholthausen, die Höfe Frieg und Neuhoff in Löttringhausen, die Höfe Kruckelmann, Söllerbeck, Deilmann und Bovermann in Kruckel und die Höfe Bramkamp, Drees, Klempt und Lehnhoff in Menglinghausen.

Die Aufteilung der Marken im 18. Und 19. Jhdt. auf die Markengenossen verlief im Einklang  mit der Bauernbefreiung und der Notwendigkeit das Ackerland zu erweitern oder Siedlungsstellen vor allem an zugezogene Bergleute, die im aufblühenden Steinkohlenbergbau arbeiten wollten, zu erschließen. Die Markenteilung erfolgte nach der Hofgröße und dem Wert der neuen Grundstücke. Da die von den Höfen meist abhängigen Kötter keine Eigentümer waren, blieben sie von der Teilung der Mark ausgeschlossen. Adelige, wie die von Romberg, nahmen an der Teilung teil (Sundern). Die Großholthauser Mark wurde wegen schwieriger Verhandlungen erst 1830 aufgeteilt.  (siehe auch Klaus Kleine-Weischede:Geschichte des Kirchspiels Kirchhörde III, 2000).

Weitere Informationen zur Besiedlung des Ardey-Vorlandes und der Großholthauser Mark sind auf den hier verlinkten Seiten zu finden.

      
Abb. 3: Ausschnitt aus dem Urkataster Kirchhörde 1827. Die erste amtliche Landvermessung (Urkataster) wurde zwischen 1819 und 1834 durchgeführt.
(Stadtarchiv Dortmund)

© Helmut Kaufung 2024
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